Bergwanderführer Berufsbild
Die abgeschlossene Ausbildung zum Bergwanderführer berechtigt zum entgeltlichen Führen von Wanderungen und Schneeschuhtouren.
Tätigkeitsbereich eines Bergwanderführers:
Sommer: Führung von Bergwanderungen auf Steigen und Wegen, die ohne alpintechnische Hilfsmittel bzw. in weglosem Gelände ohne unmittelbare Absturzgefahr durchführbar sind. Im Gletschergebiet auf öffentlich gesicherten Wegen. Des Weiteren sind geringfügige Schneefeldquerungen bis ca. 25 Grad Steilheit zulässig.
Winter: Führung von Wanderungen im offensichtlich lawinensicheren Gelände, auch mit Schneeschuhen jedoch ohne alpintechnische Hilfsmittel. Die lawinentechnische Grundausrüstung (LVS, Schaufel und Sonde) wird bei allen Wintertouren empfohlen. Ausnahmen sind absolut lawinensichere Touren im flachen Gelände.
Ausbildung
Die Berufsausbildung zum Bergwanderführer/zur Bergwanderführerin erfolgt in der Steiermark über den steirischen Berg- und Schiführerverband. Die Ausbildungsinhalte werden von steirischen Berg- und Schiführern sowie in einzelnen Bereichen von externen Fachkräften vermittelt. Jedem Ausbildner sind max. 8-9 Personen zugeteilt. So ist eine zielgerechte Ausbildung pro Teilnehmer in kleinen Gruppen gegeben.
Ausbildungsdauer
Die Ausbildung gliedert sich in zwei Kursteile. Einen Sommerkurs zu 8 Tagen und einen Winterkurs zu 8 Tagen. Jeder Kursteil endet mit einer kommissionellen Abschlussprüfung. Die Ausbildung beginnt mit dem Sommerkurs und wird mit dem Winterkurs abgeschlossen. Sind beide Kursteile positiv abgeschlossen, ist der Bergwanderführer/die Bergwanderführerin zum eigenverantwortlichen Arbeiten als BergwanderführerIn berechtigt und kann dies unter Berücksichtigung der jeweiligen Landesgesetze bzw. regionalen Anforderungen fast weltweit ausüben.
Jenen Personen welche nur den ersten Kursteil positiv abgeschlossen haben (BergwanderführerIn-AnwärterIn) ist es untersagt Personen oder Gruppen zu führen! Ausgenommen sind jene Touren, welche durch eine(n) AnwärterIn im Beisein einer/eines voll ausgebildeten Bergwanderführerin/Bergwanderführers oder Bergführerin/Bergführers geführt werden.
Ausbildungsinhalte:
- Ausrüstungskunde
- Tourenplanung und Tourenführung
- Orientierung und Wetterkunde
- Schnee- und Lawinenkunde
- Alpine Gefahren, Risikomanagement und Eigenverantwortung
- Erste Hilfe und Notfallmanagement
- Sportbiologie (Energiebereitstellung, Belastungsformen, Ernährung, Training, etc.)
- Berufskunde (Recht, Haftung, Versicherung, Abgaben, Verband, Tourismus)
- Naturkunde (Jagd, Fauna, Flora, Geologie)
- Psychologie und Philosophie
- Verbesserung des Eigenkönnens, Absichern und Hilfestellung
Abschlussprüfung
Die Abschlussprüfung erfolgt in drei Teilen:
- Teil 1: Schriftliche Prüfung
- Teil 2: Praxisteil inkl. Lehrauftritt
- Teil 3: Mündliche Prüfung vor Kommission
Kursabschluss
Nach Beendigung des Sommerkurses und erfolgreich absolvierter Prüfung erhält der Absolvent/die Absolventin eine Kursbestätigung über die erfolgreiche Teilnahme, welche auch Voraussetzung für den Winterkurs ist.
Nach Beendigung der gesamten Ausbildung und erfolgreichen Prüfungen erhält der Absolvent/die Absolventin eine Kursbestätigung und das Zeugnis.
Mitgliedschaft
Nach erfolgreicher Absolvierung der gesamten Ausbildung (Sommer- und Winterkurs) besteht die Möglichkeit der Mitgliedschaft im Bergwanderführerverband Steiermark. Der Mitgliedsbeitrag beträgt € 150,-- pro Jahr. Als Mitglied erhält der Bergwanderführer/die Bergwanderführerin den Mitgliedsausweis, der mit gültiger Jahresmarke auch als Versicherungsnachweis dient. Mit der jeweils gültigen Jahresmarke erhält das Mitglied auch die Zugangsdaten zum Mitgliederbereich der Website des steirischen Bergwanderführerverbandes. Im Mitgliederbereich stehen Protokolle der Vorstandsitzungen und Generalversammlungen, die Versicherungspolizzen, die Verbandstatuten und das Ausbildungshandbuch zum Download und Infos über Partner Aktionen bzw. Werbematerial zur Verfügung.
Versicherung
Als ordentliches Mitglied verfügt der/die BergwanderführerIn über einen Versicherungsschutz.
Unfall-, Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherung sind über die Berg- und Skiführerverbände Österreichs, im Rahmen des Tätigkeitsbereiches der Bergwanderführer, abgeschlossen. Im Versicherungsschutz sind nur jene Mitglieder erfasst, welche die laufenden verpflichtenden Weiterbildungen nachweisen können.