Bergwanderführer Berufsbild

Die abgeschlossene Ausbildung zum Bergwanderführer berechtigt zum  entgeltlichen Führen von Wanderungen und Schneeschuhtouren.

Tätigkeitsbereich  eines Bergwanderführers:

Sommer: Führung von Bergwanderungen auf Steigen und  Wegen, die ohne alpintechnische Hilfsmittel bzw. in weglosem Gelände ohne  unmittelbare Absturzgefahr durchführbar sind. Im Gletschergebiet auf öffentlich  gesicherten Wegen. Des Weiteren sind geringfügige Schneefeldquerungen bis ca.  25 Grad Steilheit zulässig.
Winter: Führung von Wanderungen im offensichtlich  lawinensicheren Gelände, auch mit Schneeschuhen jedoch ohne alpintechnische  Hilfsmittel. Die lawinentechnische Grundausrüstung (LVS, Schaufel und Sonde)  wird bei allen Wintertouren empfohlen. Ausnahmen sind absolut lawinensichere  Touren im flachen Gelände.

Ausbildung

Die Berufsausbildung zum  Bergwanderführer/zur Bergwanderführerin erfolgt in der Steiermark über den  steirischen Berg- und Schiführerverband.           Die Ausbildungsinhalte werden von  steirischen Berg- und Schiführern sowie in einzelnen Bereichen von externen  Fachkräften vermittelt.           Jedem Ausbildner sind max. 8-9 Personen zugeteilt. So ist  eine zielgerechte Ausbildung pro Teilnehmer in kleinen Gruppen gegeben.
Ausbildungsdauer
          Die Ausbildung gliedert sich in zwei Kursteile. Einen Sommerkurs  zu 8 Tagen und einen Winterkurs zu 8 Tagen. Jeder Kursteil endet mit einer  kommissionellen Abschlussprüfung. Die Ausbildung beginnt mit dem Sommerkurs und  wird mit dem Winterkurs abgeschlossen. Sind beide Kursteile positiv  abgeschlossen, ist der Bergwanderführer/die Bergwanderführerin zum eigenverantwortlichen  Arbeiten als BergwanderführerIn berechtigt und kann  dies unter Berücksichtigung der  jeweiligen Landesgesetze bzw. regionalen Anforderungen fast weltweit  ausüben.
          Jenen Personen welche nur den ersten Kursteil positiv  abgeschlossen haben (BergwanderführerIn-AnwärterIn) ist es untersagt Personen  oder Gruppen zu führen! Ausgenommen sind jene Touren, welche durch  eine(n) AnwärterIn im Beisein einer/eines voll ausgebildeten  Bergwanderführerin/Bergwanderführers oder Bergführerin/Bergführers geführt werden.
Ausbildungsinhalte:        

  • Ausrüstungskunde
  • Tourenplanung und Tourenführung 
  • Orientierung und Wetterkunde
  • Schnee- und Lawinenkunde
  • Alpine Gefahren, Risikomanagement und  Eigenverantwortung
  • Erste Hilfe und Notfallmanagement
  • Sportbiologie (Energiebereitstellung,  Belastungsformen, Ernährung, Training, etc.)
  • Berufskunde (Recht, Haftung, Versicherung,  Abgaben, Verband, Tourismus)
  • Naturkunde (Jagd, Fauna, Flora, Geologie)
  • Psychologie und Philosophie
  • Verbesserung des Eigenkönnens, Absichern und Hilfestellung

Abschlussprüfung
          Die Abschlussprüfung erfolgt in drei Teilen:

  • Teil 1: Schriftliche Prüfung
  • Teil 2: Praxisteil inkl. Lehrauftritt
  • Teil 3: Mündliche Prüfung vor Kommission

Kursabschluss
          Nach Beendigung des Sommerkurses und erfolgreich absolvierter  Prüfung erhält der Absolvent/die Absolventin eine Kursbestätigung über die  erfolgreiche Teilnahme, welche auch Voraussetzung für den Winterkurs ist.
          Nach Beendigung der gesamten Ausbildung und erfolgreichen  Prüfungen erhält der Absolvent/die Absolventin eine Kursbestätigung und das  Zeugnis.

Mitgliedschaft

Nach erfolgreicher Absolvierung der gesamten Ausbildung (Sommer-  und Winterkurs) besteht die Möglichkeit der Mitgliedschaft im  Bergwanderführerverband Steiermark. Der Mitgliedsbeitrag beträgt € 150,-- pro  Jahr. Als Mitglied erhält der Bergwanderführer/die Bergwanderführerin den  Mitgliedsausweis, der mit gültiger Jahresmarke auch als Versicherungsnachweis  dient. Mit der jeweils gültigen Jahresmarke erhält das Mitglied auch die  Zugangsdaten zum Mitgliederbereich der Website des steirischen  Bergwanderführerverbandes. Im Mitgliederbereich stehen Protokolle der  Vorstandsitzungen und Generalversammlungen, die Versicherungspolizzen, die  Verbandstatuten und das Ausbildungshandbuch zum Download und Infos über Partner  Aktionen bzw. Werbematerial zur Verfügung.

Versicherung

Als ordentliches Mitglied verfügt der/die BergwanderführerIn über  einen Versicherungsschutz.
          Unfall-, Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherung sind über die  Berg- und Skiführerverbände Österreichs, im Rahmen des Tätigkeitsbereiches der Bergwanderführer, abgeschlossen.  Im Versicherungsschutz sind nur jene Mitglieder erfasst, welche die laufenden  verpflichtenden Weiterbildungen nachweisen können.